
Von gesetzlichen Vermutungen spricht man, wenn das Gesetz bestimmte Dinge unabhängig von der tatsächlichen Lage als gegeben annimmt. Die gesetzliche Vermutung muss nicht bewiesen werden. Ihre Voraussetzungen (Vermutungsgrundlagen) müssen von der begünstigten Partei bewiesen werden. Man unterscheidet dabei zwischen Tatsachenvermutungen (z.B. § ...
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